Ausbildungsziel
Die Berufsfachschule Metalltechnik (BFM) vermittelt innerhalb eines Schuljahres eine technische Grundbildung, die sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Inhalte der Berufsfelder beinhaltet. Hinzu kommt Unterricht im allgemeinbildenden Bereich. Die BFM wird mit den Berufsfeldern Industrie- und Konstruktionsmechanik angeboten.
Aufnahmevoraussetzungen
In die einjährige Berufsfachschule Metalltechnik kann jede Schülerin/jeder Schüler aufgenommen werden, die/der mindestens den Hauptschulabschluss erreicht hat.
Dauer des Schulbesuchs
Die Ausbildung dauert ein Jahr und wird in vollschulischer Form, ergänzt durch ein 4-wöchiges Praktikum durchgeführt
Abschluss und Berechtigung
Nach dem erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule kann die nachfolgende betriebliche Ausbildung verkürzt werden. Das heißt, die BFM kann als erstes Ausbildungsjahr auf die Ausbildung angerechnet werden.
Unterricht
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Er beginnt in der Regel um 07:50 Uhr und endet, je nach Stundenplan, um 12:55 Uhr oder um 14:45 Uhr. Die Stundentafel sieht 36 Stunden pro Woche und folgende Unterrichtsbereiche vor:
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
Mit Ausbildungsinhalten aus dem Bereich
- Industriemechaniker/in
- Konstruktionsmechaniker/in
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
Mit Praxisinhalten aus dem Bereich
- Industriemechaniker/in
- Konstruktionsmechaniker/in
Abschlussprüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten und ist im berufsbezogenen ‚Lernbereich Theorie’ zu schreiben.
Die praktische Prüfung besteht aus einer Aufgabenstellung, bezogen auf die unterrichteten Inhalte aus dem ‚Lernbereich Praxis’.
Kosten
Der Schulbesuch ist schuldgeldfrei.
In der Fachtheorie entstehen Kosten für Schulbücher, Arbeitshefte und Schreibmaterial.
Werkzeuge und Material für den fachpraktischen Unterricht stellen der Schulträger bzw. die Betriebe. Arbeitskleidung inklusive Arbeitsschutzmittel und Kleinwerkzeuge müssen selbst bezahlt werden.