Zielgruppe
Aufstiegsorientierte Absolventen einer dreijährigen, kaufmännischen Berufsausbildung
Ziele
Vermittlung der beruflichen Handlungskompetenz für betriebswirtschaftliche Fach- und Führungsaufgaben (mittlere Managementebene)
Beschulungsform
- Vollzeit
- Nach einer einjährigen Berufstätigkeit,
- 30 Unterrichtsstunden pro Woche über 2 Jahre
Aufnahmevoraussetzungen
- Sek. I Realschulabschluss oder gleichwertig
- abgeschlossene Berufsausbildung
- und eine min. einjährige einschlägige Berufstätigkeit
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Mathematik/Naturwissenschaft
- Fremdsprache/Kommunikation
- Politik
- Berufsbezogener Lernbereich Betriebswirtschaftliche Fachaufgaben mit den Fächern:
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsrecht Rechnungswesen/Controlling
- Wirtschaftsinformatik
Berufsbezogener Lernbereich Betriebswirtschaftliche Führungsaufgaben mit den Fächern:
- Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
- Personal-, Ausbildungswesen, Arbeits- und Sozialrecht
- Zentralfach entsprechend der Vorbildung der Bewerber
(z. B Marketing, Controlling, Personalwirtschaft …)
Prüfungen
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier jeweils dreistündigen Klausuren in den Fächern:
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
- mit Wirtschaftsrecht
- Rechnungswesen / Controlling
- Englisch / Kommunikation
- und im Zentralfach.
Eine mündliche Prüfung wird als Fachgespräch, bezogen auf die Projektarbeit abgenommen.
Abschluss und Berechtigung
Sie erwerben den Abschluss „Staatlich geprüfte(r) Betriebswirtin/Betriebswirt“.
Der Abschluss wird nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Qualifikationsstufe 6 zugeordnet. Damit ist er auf einem Niveau mit dem Bachelorabschluss an einer Fachhochschule, der Techniker oder Meisterprüfung.
Selbstverständlich erhalten sie damit auch die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in jeder Fachrichtung an einer Universität.
Kosten
Der Schulbesuch ist schulgeldfrei.
Es entstehen Kosten für Schulbücher, Schreibmaterial, Hefte und Ähnliches sowie für Hard- und Software.
Sie können eine Ausbildungsförderung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Materialien nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantragen.